Hilfsnavigation
Informationen Bürgerservice 1 Diagonale
Kurzmenü
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
Link zur Frankfurt App
Link zu den Seiten in Einfacher Sprache
Hauptmenu
Seiteninhalt

Bürgerservice A-Z

A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | Sch | St | T | U | V | W | X | Y | Z | Ä | Ö | Ü

Bestattungen, Anordnungen

Für die Bestattung haben die volljährigen Angehörigen in folgender Reihenfolge zu sorgen: 1. die Ehegatten, 2. die Kinder, 3. die Eltern, 4. die Geschwister, 5. die Enkelkinder, 6. die Großeltern, 7.die Partner einer auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft. Sind Bestattungspflichtige nicht vorhanden oder nicht zu ermitteln oder kommen sie ihrer Pflicht nicht nach ..., hat die für den Sterbeort zuständige Ordnungsbehörde auf Kosten des Bestattungspflichtigen für die Bestattung zu sorgen.

Rechtsgrundlagen: § 20 Abs. 1 und 2 Brandenburgisches Bestattungsgesetz

zuständige Stelle: Amt für Öffentliche Ordnung, Abteilung Allgemeine Ordnungs- und Straßenverkehrsangelegenheiten der Stadt Frankfurt (Oder)