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Fahrerlaubnis; Ersatzführerschein wegen Verlust, Diebstahl, Namensänderung, Auflagen und Beschränkungen

Wird ein Ersatzführerschein ausgestellt, verliert der alte Führerschein mit der Aushändigung des neuen seine Gültigkeit. Wird der bisherige Führerschein aufgefunden, ist er unverzüglich der Fahrerlaubnisbehörde des gegenwärtigen Wohnsitzes zu übergeben.

Gebühr: auf der Grundlage der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr 45,80 €-76,50  €

Bearbeitung: 1 – 3 Monate

Erforderliche Unterlagen:
  • Personalausweis oder Reisepass ( Vorlage bei Antragstellung)
  • 1 biometrisches Lichtbild
  • Nachweis des Besitzes der entsprechenden Fahrerlaubnis
  • ggf. Abgabe einer „ Eidesstattlichen Versicherung“ über den Verlust des Führerscheines gegenüber
  • der Fahrerlaubnisbehörde
  • bei Diebstahl Vorlage der Anzeige bei der Polizei mit Tagebuchnummer

Zusätzliche Hinweise:
Auf Wunsch erhält der Bürger bis zum Abschluss der Bearbeitung eine vorläufige Ausnahmegenehmigung  von der Mitführungspflicht eines Führerscheins nach § 4 Abs. 2 Fahrerlaubnis-Verordnung.

Antragstellung: schriftlich

Rechtsgrundlagen: § 25 der Fahrerlaubnis- Verordnung