Hilfsnavigation
Informationen Bürgerservice 1 Diagonale
Kurzmenü
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
Link zur Frankfurt App
Link zu den Seiten in Einfacher Sprache
Hauptmenu
Seiteninhalt

Bürgerservice A-Z

A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | Sch | St | T | U | V | W | X | Y | Z | Ä | Ö | Ü

Zuchtgenehmigung für Papageien und Sittiche

Handel und Zucht von Papageien und Sittichen sind in der Psittakoseverordnung geregelt. Eine Erlaubnis braucht, wer Papageien und Sittiche halten will, um von diesen Tieren Nachkommen aufzuziehen oder mit diesen Tieren  zu handeln.
Sie wird nur dann erteilt, wenn der Antragsteller die für die Haltung und Pflege der Tiere erforderliche Zuverlässigkeit und Sachkunde besitzt und wenn die für eine wirksame Seuchenbekämpfung notwendigen Räume (Quarantänemöglichkeit) vorhanden sind.

Gebühr:

Entsprechend  Gebührenordnung des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (GebOMUGV)

Bearbeitung:

2 bis 3 Wochen mit Terminvereinbarung

Erforderliche Unterlagen:

  • Ausgefülltes Formular 
  • Sachkundenachweis
  • Nachweisbuch

Zusätzliche Hinweise:

über den Zentralverband Zoologischer Fachgeschäfte Deutschlands e. V. oder Bundesverband für fachgerechten Natur- und Artenschutz

Antragsstellung:

schriftlich, telefonisch oder persönlich

Rechtsgrundlagen:

Tierseuchengesetz §17g, Verordnung zum Schutz gegen die Psittakose und Ornithose