Meldepflichtige Einwohner, die innerhalb der Stadt Frankfurt (Oder) den Wohnsitz wechseln, müssen sich innerhalb von zwei Wochen ummelden.
Bei Ummeldung einer Familie kann eine volljährige Person diese für alle mitziehenden Familienmitglieder vornehmen. Die beauftragte Person muss in der Lage sein, die zur ordnungsemäßen Führung des Melderegisters erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
Hinweis:
Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist die Meldepflicht von demjenigen zu erfüllen, in/aus dessen Wohnung die Minderjährigen ein- oder ausziehen.
Für Binnenschiffer/Seeleut sowie bei Aufenthalten in Beherbergungsstätten, Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen sind die gesonderten Regelungen im Abschnitt 4 des Bundesmeldegesetzes zu beachten.
Gebühr: keine
Bearbeitung: sofort
Erforderliche Unterlagen:
Antragstellung: persönliche Vorsprache des Antragstellers oder Bevollmächtigen
Rechtsgrundlagen: §§ 17, 23 Bundesmeldegesetz