Mit Rechtsverordnung können Verkaufsstellen in unten genannten Ausflugs-/Erholungsgebieten / Innenstadtbereich / Eichwalde und OT Lossow/ Frankfurter Stadtwald/ Helenesee und OT Hohenwalde, mit dem für dieses Gebiet kennzeichnenden Waren (z.B. überwiegend in der Region erzeugte oder verarbeitete landwirtschaftliche oder handwerkliche Produkte, Tabakwaren, Blumen, Zeitungen u. Sportartikel) an den Sonntagen eines jeden Jahres vom 01.03. bis 31.10. in der Zeit von 11.00 bis 19.00 Uhr öffnen.
Zusätzliche Hinweise:
- Stadtbereiche die als Ausflugs-/ Erholungsgebiete bestimmt sind:
Innenstadtbereich vom Bahnhof,Bahnhofstr.,Franz-Mehring-Str.und Halbe Stadt bis zur Hafenstr.
entlang Oderufer bis Kellenspring über d. Ferdinandsberg zum Bahnhof / Eichwald und OT Lossow /
Frankfurter Stadtwald / Naherholungsgebiet Helenesee u. OT Hohenwalde mit den Biegener Hellen.
- Zusätzlich können die Inhaber dieser Verkaufsstellen Ihre Geschäfte an nachfolgend aufgeführten
Feiertagen in der Zeit von 11.00 Uhr bis 19.00 Uhr öffnen:
Ostersonntag u. –montag / 1.Mai / Christi Himmelfahrt / Pfingstsonntag u.-Montag / 3.Okt.
- Ist eine Verkaufsstelle an einem Sonn- und Feiertag geöffnet, so hat der Inhaber in dieser
Verkaufsstelle gut sichtbar auf diese besonderen Öffnungszeiten hinzuweisen.
Rechtsgrundlagen:
Brandenburgischer Ladenöffungsgesetz iVm Rechtsverodnungen der Stadt Frankfurt (Oder)