Hilfsnavigation
Informationen Bürgerservice 1 Diagonale
Kurzmenü
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
Link zur Frankfurt App
Link zu den Seiten in Einfacher Sprache
Hauptmenu
Seiteninhalt

Bürgerservice A-Z

A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | Sch | St | T | U | V | W | X | Y | Z | Ä | Ö | Ü

Hygiene und Umweltmedizin

Unter Hygiene werden alle Maßnahmen zusammengefasst, die geeignet sind, die Entstehung und Verbreitung von Infektionskrankheiten und umweltbedingten Gesundheitsstörungen beim Einzelnen und in der Bevölkerung zu verhindern. Dabei geht es vorrangig um die Prävention, also die Vorbeugung. Das erfolgt unter anderem durch Kontrollen in Einrichtungen, Beratung von Bürgern und Verantwortlichen, Ermittlungen von Infektionserkrankungen und Öffentlichkeitsarbeit. 
 
Gebühr: Die Kontrolle durch das Gesundheitsamt ist kostenpflichtig  nach Zeitaufwand entsprechend des Gebührengesetzes für das Land Brandenburg     
 
Bearbeitung: je nach Anliegen umgehend oder nach Terminabsprache
 
Rechtsgrundlagen:
Infektionsschutzgesetz vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), das zuletzt durch
Artikel 1  des Gesetzes vom 28.Juli 2011 (BGBl. I S. 1622) geändert worden ist
Brandenburgisches Gesundheitsdienstgesetz  vom 23.April 2008 (GVBl. I Nr.5)
Verordnung über die Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen vom 6. Februar 2012  (GVBl. II Nr. 8)