Unter Hygiene werden alle Maßnahmen zusammengefasst, die geeignet sind, die Entstehung und Verbreitung von Infektionskrankheiten und umweltbedingten Gesundheitsstörungen beim Einzelnen und in der Bevölkerung zu verhindern. Dabei geht es vorrangig um die Prävention, also die Vorbeugung. Das erfolgt unter anderem durch Kontrollen in Einrichtungen, Beratung von Bürgern und Verantwortlichen, Ermittlungen von Infektionserkrankungen und Öffentlichkeitsarbeit.
Gebühr: Die Kontrolle durch das Gesundheitsamt ist kostenpflichtig nach Zeitaufwand entsprechend des Gebührengesetzes für das Land Brandenburg
Bearbeitung: je nach Anliegen umgehend oder nach Terminabsprache
Rechtsgrundlagen:
Infektionsschutzgesetz vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), das zuletzt durch
Artikel 1 des Gesetzes vom 28.Juli 2011 (BGBl. I S. 1622) geändert worden ist
Brandenburgisches Gesundheitsdienstgesetz vom 23.April 2008 (GVBl. I Nr.5)
Verordnung über die Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen vom 6. Februar 2012 (GVBl. II Nr. 8)