Als Rahmenplanung werden zusammenfassend alle „informellen“ Entwicklungsplanungen der Kommune bezeichnet, die Planungsempfehlungen oder Planungsalternativen für die städtebauliche Ordnung und Gestaltung räumlicher Teilbereiche formulieren.
Sie kann als informelle Planung, die nicht an gesetzliche Vorschriften gebunden ist bei der Klärung gemeindlicher Entwicklungsfragen schneller und problembezogener reagieren. So bietet sich die Aufstellung von Rahmenplänen für die weitere Entwicklung bereits bestehender Stadtbereiche, die einem zunehmenden Veränderungsdruck unterliegen und somit ein neues Handlungskonzept benötigen oder die städtebauliche Defizite und Missstände aufweisen, aber auch für Orts- und Stadterweiterungsgebiete an. Für Dörfer erfolgt die Aufstellung von Rahmenplänen meist in Form von Dorferneuerungs- oder Dorfentwicklungsplanungen, hier werden die weitere Entwicklung des Ortsteiles, aber auch einzelne öffentliche Maßnahmen unter aktiver Mitarbeit von Bürgern eines Dorfes geplant. Es werden die Entwicklungsziele für den Planungsraum und die zur Verwirklichung erforderlichen Maßnahmen dargestellt.
Darüber hinaus können Aussagen zu räumlich- strukturellen, funktionalen, stadtgestalterischen, sozioökonomischen oder ökologischen Aspekten getroffen werden.
Sie besitzen insofern nur eingeschränkte Rechtswirkung und sollen als Richtschnur für Entscheidungen der Stadtverordneten und der Verwaltung dienen (§ 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB).
BEP Buschmühlenweg (PDF, 17.4 MB)
DEP Güldendorf (PDF, 12 MB)
DEP Hohenwalde (PDF, 6.8 MB)
DEP Lichtenberg (PDF, 16.1 MB)
EK Stadtwald (PDF, 9.2 MB)
RP Booßen (PDF, 8.3 MB, Rahmenplanung Ortsteil Booßen 1997/2002)
RP Gartensiedlung Paulinenhof (PDF, 6.6 MB)
RP Güldendorf (PDF, 10.6 MB)
RP Kliestow (PDF, 5.1 MB)
RP Lossow (PDF, 20.1 MB)
RP Markendorf (PDF, 11.3 MB)
RP Markendorf-Siedlung (PDF, 5.2 MB)
RP Rosengarten-Pagram (PDF, 9.3 MB)
RP Winterhafen Nord (PDF, 27.6 MB, Rahmenplan Winterhafen Nord)