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Gesundheitsvorsorge im Rettungsdienst

Rettungsdienst Stadt Frankfurt (Oder)

Der Rettungsdienst dient der Gesundheitsvorsorge und der Gefahrenabwehr.
Er umfasst folgende Aufgaben:
  • bedarfsgerechte und flächendeckende Notfallrettung von Personen,
  • qualifizierter Krankentransport,
  • Durchführung von Maßnahmen bei Schadensereignissen mit einem Massenanfall
von verletzten oder erkrankten Personen (MANV).
 
Der Rettungsdienst arbeitet mit den Feuerwehren, den Katastrophenschutzbehörden, den Krankenhäusern, dem öffentlichen Gesundheitsdienst sowie mit den Hilfsorganisationen, die den Wasserrettungsdienst betreiben, zusammen.
Der Träger des Rettungsdienstes erstellt den Rettungsdienstbereichsplan. In diesem Plan sind insbesondere festgelegt:
  • Standort und Einsatzbereich der Rettungswache und der Notarztstandorte,
  • Anzahl und Art der vorzuhaltenden Rettungs- und Krankentransportfahrzeuge für die Rettungswache und jeden Notarztstandort,
  • personelle Besetzung und sächliche Ausstattung der Rettungswachen und der Notarztstandorte.
 
Für die Vorhaltung der Rettungswachen, der Kraftfahrzeuge und des Personals ist die Einhaltung der Hilfsfrist von 15 Minuten (Eingang der Notfallmeldung in der Integrierten Leitstelle bis zum Erreichen des Einsatzortes durch das zuerst eintreffende Rettungsmittel) ein wesentliches Bemessungskriterium.
  • Erstellung eines Maßnahmeplanes für den Massenanfall von Verletzten,
  • Verhandlung mit den Krankenhäusern zur Gestellung von Notärzten für den Rettungsdienst,
  • Erstellung einer Satzung über die Erhebung von Gebühren für Leistungen des Rettungsdienstes der Stadt Frankfurt (Oder) auf der Grundlage eines einheitlichen Kosten-/Leistungsnachweises im Land Brandenburg,
  • Verhandlung mit den Krankenkassen zu den Gebühren im Rettungsdienst,
  • Gebührenerhebung auf der Grundlage der Satzung.
Die Zentrale Feuer- und Rettungswache ist eine anerkannte Lehrrettungswache für die Ausbildung von Rettungsassistenten im Land Brandenburg.