Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden. Mehr Informationen zum Datenschutz
Das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren (§ 63 BbgBO) ist möglich, wenn das Vorhaben den Festsetzungen eines Bebauungsplans nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist.