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Abgeschlossenheitsbescheinigung

Zur Begründung von Wohnungs- und Teileigentum (z. B. bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen oder Abteilung von Gewerbeeinheiten) benötigen Sie nach dem Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (WEG oder auch WoEigG) eine Bescheinigung über die Abgeschlossenheit der jeweiligen Wohnung oder Nutzungseinheit.

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung bescheinigt, dass alle mit Nummern zu bezeichnenden Wohnungen baulich so getrennt worden sind, dass sie als eigenständige und in sich abgeschlossene Einheiten funktionieren.

Diese Abgeschlossenheitsbescheinigung wird von der Bauaufsicht ausgestellt.

Merkblatt Wohnungseigentumsgesetz (WEG) (PDF, 123 kB)

Antrag auf Abgeschlossenheitsbescheinigung (PDF, 183 kB)