Aufstellen von Warenauslagen, Werbeanlagen und Automaten, das Aufstellen von Verkaufsständen, Tischen, Sitzgelegenheiten und Gestaltungselementen, soweit sie gewerblichen Zwecken dienen.
Aufstellen von zweckgebundenen Fahrradständern (z.B. vor Verkaufseinrichtungen, Gebäuden, Firmen, Büros, öffentlichen Einrichtungen usw.)Sondernutzungen im Zusammenhang mit Baumaßnahmen sind gesondert aufgeführt
Bearbeitung: mindestens 2 Wochen vor Nutzungsbeginn ist der Antrag zu stellen
Erforderliche Unterlagen: schriftlicher Antrag, Lageplan, ev. Nachweis Gemeinnützigkeit
Zusätzliche Hinweise:
- Genehmigung nach anderen gesetzlichen Vorschriften, z.B. Gewerbeordnung, sind
gesondert bei den zuständigen Stellen zu beantragen.
- Die Erlaubnis wird nur unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs erteilt
Antragstellung: schriftlich mit erforderlichen Unterlagen
Rechtsgrundlagen: Brandenburgische Straßengesetz i.V.m. Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Frankfurt (Oder)