Rasen mähen ist wochentags (Montags bis Samstags) in der Zeit von 7 Uhr bis 20 Uhr gestattet. Es ist unerheblich, ob der Rasenmäher mit Benzin- oder Elektromotor betrieben wird. Im Interesse einer guten Nachbarschaft sollte man dennoch in der so genannten Mittagsruhe die Mäharbeiten unterbrechen. Rasentrimmer und Laubsauger dürfen auch wochentags nur von 9 Uhr bis 13 Uhr und von 15 Uhr bis 17 Uhr benutzt werden.
Rechtsgrundlagen: