Die Haushaltssatzung 2022 ist gemäß § 67 BbgKVerf am 25. Mai 2021 von der Kämmerin aufgestellt und vom Oberbürgermeister festgestellt worden.
Nach Beratung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2022 in den Fachausschüssen und Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung wird er anschließend der Kommunalaufsicht zur Genehmigung vorgelegt.
Die vorgelegte Haushaltssatzung enthält als genehmigungspflichtigen Teile
- das Haushaltssicherungskonzept 2022
- den Gesamtbetrag der Kredite
- den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen.
Über die Genehmigung der Haushaltssatzung 2022 wurde mit Schreiben vom 25. März 2022 entschieden.
Das Haushaltssicherungskonzept 2022 wurde mit Auflagen genehmigt. Ebenfalls ist die Genehmigung der Verpflichtungsermächtigungen für das Jahr 2022 in Höhe des kreditfinanzierten Anteils gemäß § 73 Abs. 4 BbgKVerf erteilt worden. Darüber hinaus ist der festgesetzte Gesamtbetrag der Kredite für das Jahr 2022 gemäß § 74 Abs. 2 BbgKVerf abweichend genehmigt worden. Die Haushaltssatzung (Beschluss 21/SVV/0800) war durch einen sogenannten "Beitrittsbeschluss" der Stadtverordnetenversammlung zu ändern. Dies erfolgte am 07. April 2022 auf einer außerordentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung. Der Beitrittsbeschluss wurde der Kommunalaufsichtsbehörde vorgelegt.
Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt für die Stadt Frankfurt (Oder) am 13.04.2022 (Jahrgang 33, Nr. 3).
Mit der Genehmigung der Haushaltssatzung 2022 und der öffentlichen Bekanntmachung erlangt die Satzung Rechtskraft, der Zeitraum der sog. „vorläufigen Haushaltsführung“ wurde mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung beendet.
Taschenhaushalt 2022 (PDF, 7.2 MB)
Haushaltssatzung_2022_Vorbericht_und_Haushaltsplananlagen-Beschluss (PDF, 5.8 MB)
Haushaltssatzung_2022_Produktplan-Beschluss (PDF, 39.6 MB)
Haushaltssatzung_2022_Stellenpläne_und_Wirtschaftspläne-Beschluss (PDF, 31.6 MB)
Haushaltssicherungskonzept_2022-Beschluss (PDF, 18.5 MB)