Am 23. Juni 2011 wurde in der 21. Stadtverordnetenversammlung die Haushaltssatzung 2011 mit dem Haushaltsplan und dessen Anlagen von der Stadtverordnetenversammlung beraten und beschlossen (Vorlagen-Nr.: 11/SVV/0850). Mit Schreiben vom 16.08.2011 ist diese dem Innenministerium des Landes Brandenburg als Kommunalaufsichtsbehörde zur Prüfung und Genehmigung der genehmigungspflichtigen Teile vorgelegt worden. Bis zur Genehmigung anschließenden öffentlichen Bekanntmachung befindet sich die Stadt Frankfurt (Oder) in der vorläufigen Haushaltsführung gemäß § 69 BbgKVerf.
Haushaltssatzung 2011 (PDF, 31.1 MB)