Haushalt 2015
Die Haushaltssatzung 2015 ist gemäß § 67 BbgKVerf von der Kämmerin aufgestellt und vom Oberbürgermeister festgestellt sowie anschließend in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht worden. Im Ergebnis der Stadtverordnetenversammlung am 02.07.2015 fasste diese den Beschluss über das Haushaltssicherungskonzept (15/SVV/0398) und die Haushaltssatzung 2015 (15/SVV/0291).
Die Genehmigung der genemigungspflichtigen Teile der Haushaltssatzung, hier des Haushaltssicherungskonzeptes, wurden bei der Kommunalaufsicht beantragt.