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Zusatzleistung beantragen
[Nr.99022002017000 ]

Sie erhalten Ausbildungsförderung (BAföG) in Höhe der gesetzlich festgelegten Pauschalen. Darüber hinausgehende Bedarfe erhalten Sie nur in Ausnahmefällen.

Sie erhalten Zusatzleistungen, wenn

  • Sie ein Kind haben, was noch nicht 14 Jahre alt ist
  • bei Ihnen ein Härtefall vorliegt.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag

Darüber hinaus müssen Sie entsprechende Nachweise einreichen. Welche das sind, erfahren Sie bei der Antragstellung.

Voraussetzungen

  • Sie haben einen Anspruch auf BAföG

und

  • Ihr Kind ist noch nicht 14 Jahre alt

oder

  • bei Ihnen liegt ein Härtefall vor

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Fristen

Sie sollten den Antrag spätestens in dem Monat stellen, in dem Ihre Ausbildung beginnt.

Rechtsbehelf

Land Brandenburg:

Gegen Entscheidungen der zuständigen Behörde sind Widerspruch und Klage im Verwaltungsrechtsweg gegeben.

Formulare/Schriftformerfordernis

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung des Landes Sachsen-Anhalt

Fachlich freigegeben am

17.07.2020