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Liegenschaftskataster Einsicht gewähren
[Nr.99123010109000 ]

Die Einsicht in die Liegenschaftskarte ist im Internet über den BRANDENBURGVIEWER kostenfrei und ohne Anmeldung möglich. Ebenso sind dort Informationen zu Flurstücken verfügbar.

Auskünfte können außerdem zu den Sprechzeiten in der zuständigen Katasterbehörde eingeholt werden.

Für personenbezogene Informationen ist es erforderlich Auszüge aus dem Liegenschaftsbuch zu beantragen.

Rechtsgrundlage(n)

Gesetz über das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Vermessungsgesetz – BbgVermG) Artikel 1 des Gesetzes zur Strukturreform des amtlichen Vermessungswesens in der jeweils gültigen Fassung.

Verfahrensablauf

  • Online abrufbar
  • Anfrage bei der Katasterbehörde

Beschreibung & Online-Antrag für Auszüge aus dem Liegenschaftskataster

Analoge Auszüge oder Auszüge im PDF-Format erhalten Sie auf Antrag landesweit. Mündliche Auskünfte aus den amtlichen Nachweisen erhalten Sie für das Gebiet der kreisfreien Stadt Frankfurt (Oder) nach Absprache.
 
Folgende Produkte sind erhältlich:
  • Auszüge aus der Liegenschaftskarte (schwarz/weiß oder farbig) mit/ohne Angaben der Bodenschätzung
  • Flurstücks- und Eigentümernachweis mit/ohne Angaben der Bodenschätzung
  • Grundstücksnachweis
  • Bestandsnachweis
 

Bitte halten Sie folgende Informationen für die Antragstellung bereit:
Bei Antragstellung  werden die Flurstücksangaben (Adresse oder Flur- und Flurstücksnummer) benötigt. Ggf. müssen Sie auch eine Vollmacht vorlegen bzw. hochladen.