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Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1 oder C1E
[Nr.99108048020001 ]

Sie können Ihre Fahrerlaubnisse der Klassen C, CE, C1, C1E auf Antrag um fünf 5 Jahre verlängern.

Volltext

Ihre Fahrerlaubnis der Klasse C, CE, C1 oder C1E ist maximal 5 Jahre gültig. Danach können Sie einen Antrag stellen, um Ihre Fahrerlaubnis um weitere 5 Jahre zu verlängern.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • aktueller Führerschein
  • biometrisches Foto
  • Nachweis über das Sehvermögen (nicht älter als 2 Jahre)
  • Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung (nicht älter als 1 Jahr)

Voraussetzungen

Land Brandenburg:

  • Sie erfüllen die notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen für die Verlängerung der Fahrerlaubnisklasse.
  • Sie haben nicht erheblich oder nicht wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder gegen Strafgesetze verstoßen.
  • Es liegen der Fahrerlaubnisbehörde keine Tatsachen vor, die die Annahme rechtfertigen, dass die Voraussetzungen für die Erteilung der Fahrerlaubnis fehlen.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

  • Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
  • Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

Bearbeitungsdauer

Land Brandenburg:

Abhängig vom Einzelfall

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Fachlich freigegeben am

24.04.2023

Zuständige Stelle

Führerscheinstelle des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt, in deren Bezirk Ihr Hauptwohnsitz liegt.