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Nebenwohnung, Abmeldung

Sie haben in Frankfurt (Oder) eine Nebenwohnung angemeldet und geben diese auf.
Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist die Meldepflicht von demjenigen zu erfüllen, aus dessen Wohnung die Minderjährigen ausziehen.

Abmeldung Nebenwohnung/Wohnsitz (Online-Formular)

Gebühr: keine

Bearbeitung: sofort

Erforderliche Unterlagen:

- Vollständig ausgefüllter und unterzeichneter Meldeschein
  (Meldescheine sind im Bürgerbüro/Information, in der Kfz-Zulassungsbehörde, am Tresen Rathaus
  und am Tresen Stadthaus erhältlich)
- Personalausweis bzw. Reisepass bei persönlicher Vorsprache

Zusätzliche Hinweise: Diese Leistung kann sowohl im Bürgerbüro als auch in Kfz-Zulassungsbehörde in Anspruch genommen werden.

Antragstellung:
Die Abmeldung kann persönlich oder schriftlich erfolgen. Der Meldeschein muss vollständig ausgefüllt und von der meldepflichtigen Person unterschrieben sein.

Rechtsgrundlagen: Brandenburgisches Meldegesetz