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Hundesteuer Festsetzung
[Nr.99102013002000 ]

Entsprechend § 1 der Hundesteuersatzung der Stadt Frankfurt (Oder) werden Steuern für das Halten von Hunden im Gemeindegebiet erhoben. 

Anmeldung

Der Hundehalter ist verpflichtet seinen Hund innerhalb von 14 Tagen nach der Aufnahme im Haushalt anzumelden. Sollte der Halter dieser Verpflichtung bisher noch nicht oder nicht vollständig nachgekommen sein, ist dies umgehend nachzuholen.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis des Halters
  • Nachweis Beginn der Hundehaltung ggf. durch Impfausweis, Kaufvertrag etc.
  • Bei Beantragung einer Steuerbefreiung/-ermäßigung
    • Kopie Schwerbehindertenausweis und/oder
    • Übergabevertrag vom Tierheim 

verfügbare Formulare:

 

Einzug der Hundesteuer per Lastschrift:

Sofern Sie beabsichtigen, die Hundsteuer per Lastschrift von Ihrem Konto einziehen zu lassen, ist die Erteilung eines sog. SEPA-Lastschriftmandates durch Sie erforderlich. Bitte füllen Sie dazu den entsprechenden Vordruck (siehe rechte Randspalte) aus und übersenden diesen unterzeichnet an die:

Stadt Frankfurt (Oder)

Stadtkasse

Postfach 12331

5202 Frankfurt (Oder)

Eine Übermittlung per Fax oder Email ist nicht zulässig. 

Abmeldung oder Ummeldung

Eine Abmeldung bzw. Ummeldung der Hundesteuer ist innerhalb von zwei Wochen nach dem Tod des Hundes (ggf. durch tierärztliche Bescheinigung), aufgrund eines Umzugs in eine andere Gemeinde oder bei einem Wechsel des Hundehalters durch den Halter im Amt anzuzeigen. 

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis des Halters
  • aktuelle Hundesteuermarke
  • ggf. tierärztliche Bescheinigung
  • ggf. Kaufvertrag

verfügbare Formulare:


 

Hundesteuerersatzmarke

Bei Verlust der Hundemarke kann diese gegen eine Gebühr ersetzt werden. Die Ersatzmarke ist im Amt für Finanzmanagement und Rechnungswesen, Abteilung Steuern und Abgaben zu erwerben. 

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis des Halters
  • ggf. Hundesteuerbescheid

 Allgemeine Hinweise

  • Gebühr: 4,70 €

 

Rechtsgrundlagen


Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Frankfurt (Oder) vom 01.09.2023
Hundesteuersatzung (PDF, 116 kB)