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Wohngeld
[Nr.99107023000000 ]

Sie können Wohngeld als Zuschuss zu Ihren Wohnkosten  erhalten, wenn Sie über ein geringes Einkommen verfügen. Das gilt auch, wenn Sie Eigentümer von selbstgenutztem Wohnraum sind. Die Höhe Ihres Wohngeldanspruchs berechnet Ihre örtlich zuständige Wohngeldbehörde.

Wohngeld wird in jedem Einzelfall gesondert  berechnet. Bei der Berechnung wird die tatsächliche Miete bzw. Belastung bis zu einem Höchstbetrag bezuschusst. Die Höchstbeträge richten sich nach dem örtlichen Mietenniveau, den sog. Mietenstufen

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Ihrem Antrag auf Wohngeld müssen Sie im Wesentlichen folgende Unterlagen beifügen:

  • Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid etc.),
  • Mietvertrag  oder Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie dessen Eigentümer sind.
  • Vorlage eines Eigentumsnachweises (z.B. Grundbuchauszug)
  • Nachweis der aktuellen Mietzahlung und Kabelgebühren zum Zeitpunkt der Antragsstellung

Weitere Angaben zu den erforderlichen Unterlagen können Sie dem Antragsformular entnehmen oder bei der für Sie zuständigen Behörde erfragen.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Fristen

Wohngeld wird ab dem 1. des Monats gezahlt, in dem der Antrag gestellt worden ist.

Bitte beachten Sie im Übrigen die Angaben unter „Verfahrensablauf“.

Wohngeld

Online-Terminvergabe Wohngeld

Buchstaben A, E, F, G, O, Q, R - Katrin Thomas


Buchstaben J, L, M, U, Y - Steffi Gerlach

Frau Steffi Gerlach • Oderturm  Logenstraße 8 • 15230 Frankfurt (Oder) • Tel.: 0335 552-5154 • E-Mail: Kontaktformular Fax: 0335 552-5099 •


Buchstaben D, S, T, V, X - Kim Steinbrecher

Frau Kim Steinbrecher • Oderturm  Logenstraße 8 • 15230 Frankfurt (Oder) • Tel.: 0335 552-5157 • E-Mail: Kontaktformular Fax: 0335 552-5099 •


Buchstaben B, K, Z - Kati Thiele

Frau Kati Thiele • Oderturm  Logenstraße 8 • 15230 Frankfurt (Oder) • Tel.: 0335 552-5153 • E-Mail: Kontaktformular Fax: 0335 552-5099 •

Buchstaben C, H, I, N, P, W - Anika Drews

Frau Anika Drews • Oderturm  Logenstraße 8 • 15230 Frankfurt (Oder) • Tel.: 0335 552-5156 • E-Mail: Kontaktformular Fax: 0335 552-5099 •

Hinweise (Besonderheiten)

Haben sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände im Bewilligungszeitraum verschlechtert bzw. verändert, können Sie jederzeit eine Erhöhung des Wohngeldes beantragen.

Haben sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände im Bewilligungszeitraum verbessert bzw. verändert, kann es zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen.

Sie sind verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen.

Um die rechtswidrige Inanspruchnahme von Wohngeld zu vermeiden oder aufzudecken, darf die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen sog. Datenabgleich überprüfen.

Voraussetzungen

Um Wohngeld zu erhalten, müssen Sie einen Antrag bei Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde stellen.

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können, hängt von drei Faktoren ab:

  • dem Gesamteinkommen Ihres Haushalts,
  • der Anzahl der Personen, die in Ihrem Haushalt leben,
  • Ihrer monatlichen Miete bzw. bei Eigentümern der monatlichen Belastung.

Sie sind vom Wohngeld ausgeschlossen, wenn Sie Transferleistungen (andere Sozialleistungen) bekommen, in denen Wohnkosten bereits berücksichtigt sind, z. B.:

  • Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II),
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Einzelheiten  erfragen Sie bitte bei Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde.

Verfahrensablauf

Wohngeld erhalten Sie nur auf Antrag.

Den Antrag auf Wohngeld müssen Sie bei der örtlich zuständigen Wohngeldbehörde stellen. Dort erhalten Sie auch ein entsprechendes Antragsformular. Die Anträge sind darüber hinaus auch online verfügbar. Der Antrag ist von der wohngeldberechtigten Person zu stellen.

Das Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate geleistet. Um eine Unterbrechung laufender Wohngeldleistungen zu vermeiden, sollten Sie zwei Monate vor Beendigung des laufenden Bewilligungszeitraums einen Antrag auf Weiterleistung von Wohngeld stellen. Dabei werden die Voraussetzungen für Ihren Anspruch erneut geprüft.

Bearbeitungsdauer

Nach Vollständigkeit der Unterlagen in der Regel etwa 4- 6 Wochen

Wohngeldantrag für Bewohner von Pflegeeinrichtungen und besondere Wohnformen

Hier finden Sie den Wohngeldantrag für Bewohner von Pflegeeinrichtungen und besondere Wohnformen der Eingliederungshilfe:

Wohngeldantrag Heim (PDF, 242 kB)

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg

Fachlich freigegeben am

11.01.2019

Zuständige Stelle

Über Ihren Wohngeldantrag entscheidet der zuständige Landkreis bzw. die zuständige Stadt/Gemeinde.

Fachaufsichtsbehörde über die Wohngeldstellen ist das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg

Teaser

Wenn Sie nur über geringes Einkommen verfügen, können Sie Wohngeld erhalten.