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Spielplätze Instandhaltung bei Verunreinigungen und Vandalismus
[Nr.99041015183001 ]

Zu den Aufgaben von Städten und Gemeinden gehört es auch, Spielplätze für Kinder anzulegen, auszustatten und zu unterhalten.

Durch die intensive Nutzung, mutwillige Beschädigung oder Verschmutzungen sind Spielplätzen regelmäßig instand zu halten, Beschädigungen durch Vandalismus und Verschmutzungen zu beseitigen.

Wer Änderungs- und Verbesserungsvorschläge hat und Verschmutzungen oder Beschädigungen sowie missbräuchliche Nutzung melden möchte, wendet sich an die zuständige Stelle.

Die zuständige Stelle informiert auch über die Standorte der Spielplätze in ihrem Gebiet.

Rechtsgrundlage(n)

Kinder- und Jugendförderungsgesetz

Erforderliche Unterlagen

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Verfahrensablauf

Mitteilung über den Mangel an die zuständige Stelle. Beseitigung des Mangels und Rückinformation an den Mitteilenden.