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Haushalt 2021

Die Haushaltssatzung 2021 ist gemäß § 67 BbgKVerf am 30. September 2020 von der Kämmerin aufgestellt und vom Oberbürgermeister festgestellt worden. 

Nach Beratung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2021 in den Fachausschüssen und in der Stadtverordnetenversammlung wurde er am 17. Dezember 2020 (20/SVV/0540) von dieser beschlossen und anschließend der Kommunalaufsicht zur Genehmigung vorgelegt.

Die vorgelegte Haushaltssatzung enthält als genehmigungspflichtigen Teile

- das Haushaltssicherungskonzept 2021

- den Gesamtbetrag der Kredite

- den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen.

Über die Genehmigung der Haushaltssatzung 2021 wurde mit Schreiben vom 17. Mai 2021 entschieden.

Das Haushaltssicherungskonzept 2021 wurde mit Auflagen genehmigt. Ebenfalls ist der festgesetzte Gesamtbetrag der Kredite für das Jahr 2021 gemäß § 74 Abs. 2 BbgKVerf genehmigt worden. Darüber hinaus ist die Genehmigung der Verpflichtungsermächtigungen für das Jahr 2021 gemäß § 73 Abs. 4 BbgKVerf erteilt worden.

Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte im (Sonder)Amtsblatt für die Stadt Frankfurt (Oder) am 09. Juni 2021. Mit der Genehmigung der Haushaltssatzung 2021 und der öffentlichen Bekanntmachung erlangt die Satzung Rechtskraft, der Zeitraum der sog. „vorläufigen Haushaltsführung“ wird mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung beendet.

Haushaltssicherungskonzept__2021_Beschluss (PDF, 5.2 MB)

Haushaltssatzung_2021_Vorbericht_und_Haushaltsplananlagen-Beschluss (PDF, 3.4 MB)

Haushaltssatzung_2021_Stellenpläne_Wirtschaftspläne-Beschluss (PDF, 20.7 MB)

Haushaltssatzung_2021_Produktplan-Beschluss (PDF, 82.3 MB)