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Haushalt 2013/2014

Die Haushaltssatzung 2013/2014 ist gemäß § 67 BbgKVerf von der Kämmerin aufgestellt und vom Oberbürgermeister festgestellt sowie anschließend in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht worden.
 
Die Beratungen in den Fachausschüssen fanden in den Monaten Oktober bis Dezember 2013 statt. Abschließend beriet der Finanzausschuss über den Haushaltsentwurf sowie über die vorliegenden Ergebnisse der Fachausschüsse und empfahl der Stadtverordnetenversammlung die Haushaltssatzung mit entsprechenden Änderungen zu beschließen. Im Ergebnis der Stadtverordnetenversammlung am 30. Januar 2014 fasste diese den Beschluss über das Haushaltssicherungskonzept (14/SVV/1967) und die Haushaltssatzung 2013/2014 (14/SVV/1959).
 
Die Genehmigung des genehmigungspflichtigen Teils der Haushaltssatzung 2013/2014 (Haushaltssicherungskonzept) wurde bei der Kommunalaufsicht beantragt. Mit Schreiben vom 19. Juni 2014 erging nach Prüfung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 durch das Ministerium des Innern die Entscheidung, dass das Haushaltssicherungskonzept 2013-2018 nicht genehmigt wird. Da zum Zeitpunkt des vorgenannten Schreibens das Haushaltsjahr 2013 beendet war, kommt eine Genehmigung für das Haushaltsjahr 2013 nicht mehr in Betracht.
 
Für das Haushaltsjahr 2014 ist eine erneute Beschlussfassung der Haushaltssatzung 2014 durch die Stadtverordnetenversammlung am 18. September 2014 erfolgt (siehe hier) .

Download

Haushaltssatzung 2013 2014 (PDF, 20.8 MB)

Haushaltssatzung 2013 2014 HSK (PDF, 1003 kB)