Die Abfallgebühren regeln sich nach der jeweilig gültigen Abfallgebührensatzung. Die Ermittlung erfolgt auf der Grundlage der tatsächlich angefallenen Kosten für das Einsammeln und die fachgerechte Entsorgung der Abfälle.
Gebührenerhebung und Gebührenbescheiderstellung erfolgt durch das Amt für Finanzmanagement und Rechnungswesen Abt. Steuern und Abgaben
Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg (KAG)
Abfallgebührensatzung 2024 (PDF, 146 kB, Aktuelle Gebührensatzung für die Abfallentsorgung der Stadt Frankfurt (Oder) vom 01.01.2024)