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Abfallgebühr

Die Abfallgebühren regeln sich nach der jeweilig gültigen Abfallgebührensatzung. Die Ermittlung erfolgt auf der Grundlage der tatsächlich angefallenen Kosten für das Einsammeln und die fachgerechte Entsorgung der Abfälle.

Bearbeitung:

Gebührenerhebung und Gebührenbescheiderstellung erfolgt durch das Amt für Finanzmanagement und Rechnungswesen Abt. Steuern und Abgaben

Rechtsgrundlagen:

 

Kommunalabgabengesetz

Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg (KAG)

 

Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung der Stadt Frankfurt (Oder)

Abfallgebührensatzung 2024 (PDF, 146 kB, Aktuelle Gebührensatzung für die Abfallentsorgung der Stadt Frankfurt (Oder) vom 01.01.2024)