Gemäß KitaGesetz des Landes Brandenburg werden die Kosten der Kindertagesbetreuung durch Eigenleistungen des Trägers, durch Elternbeiträge, durch die Gemeinde sowie durch Zuschuss des leistungsverpflichteten örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe gedeckt. Für die Inanspruchnahme der Kindertagesbetreuung werden daher Elternbeiträge erhoben (für Kindertagesstätten und Horte durch den Träger der Einrichtung/ für Kindertagespflege durch das Amt für Jugend und Soziales). Diese sind sozialverträglich gestaffelt und bemessen sich nach dem Alter und der Anzahl der Kinder, dem Einkommen sowie dem vereinbarten Betreuungsumfang.
Außerdem ist für das Mittagessen ein privat-rechtliches Entgelt zu entrichten.
Ab 1. August 2024 gelten folgende Landesregelungen gemäß KitaGesetz für die Erhebung von Elternbeiträgen in allen Betreuungsformen (Krippe/ Kita/ Hort/ Kindertagespflege):
Eltern, die Sozialleistungen erhalten, die zu einer Beitragsfreiheit führen, haben die Möglichkeit, einen Antrag auf finanzielle Unterstützung über das Bildungs- und Teilhabepaket zu stellen. Danach können z.B. die Kosten für das Mittagessen für Kinder in Kindertagesbetreuung sowie für Schülerinnen und Schüler komplett übernommen werden.
Seit 01.01.2023 befristet bis 31.12.2024 gilt im Rahmen des „Brandenburg-Paketes“ eine
Beitragsfrei sind alle Leistungen, die eine Kita im Rahmen ihres regulären Betreuungs-, Bildungs- und Versorgungsauftrages erbringt und die keinen außergewöhnlichen Standard für Kitas in Brandenburg darstellen. Die Beitragsfreiheit gilt nicht für externe Angebote, also für Leistungen die von Dritten angeboten werden (z.B. Musikunterricht).
Bei Fragen zu diesen Themen wenden Sie sich bitte an Ihre Kita-Leitung, Ihren Kita-Träger oder an das Amt für Jugend und Soziales.
Dokumente:
Information zur Elternbetragsentlastung (PDF, 335 kB)
Beitragstabellen alt-neu ab 2023 (PDF, 300 kB)
Elternbeiträge Frankfurt (Oder) ab 2023 (PDF, 96 kB)
Kindertagespflege alt-neu ab 2023 (PDF, 126 kB)
Kindertagespflege Frankfurt (Oder) ab 2023 (PDF, 111 kB)
Änderung des Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetzes- KitaG (PDF, 627 kB)
Externe Links: