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Teilbaugenehmigung
[Nr.99012014000000 ]

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Teaser

Wird eine Teilbaugenehmigung erteilt, können die Bauarbeiten für einzelne Bauteile vor Abschluss des gesamten Baugenehmigungsverfahrens begonnen werden.

Volltext

Eine Teilbaugenehmigung kann vor endgültiger Ausstellung der Baugenehmigung erteilt werden. Diese gestattet den Beginn der Bauarbeiten für einzelne Bauteile.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Neben dem Antragsformular sind die für die Entscheidung über den Inhalt der Teilbaugenehmigung erforderlichen Bauvorlagen einzureichen.

Kosten

  • 1,4 Prozent des anrechenbaren Bauwertes, mindestens 100€
  • für den Teil des Bauvorhabens, der Inhalt der Teilbaugenehmigung ist


Frist

Die Baugenehmigung und Teilbaugenehmigung erlöschen, wenn innerhalb von sechs Jahren nach ihrer Erteilung mit der Ausführung des Vorhabens nicht begonnen oder die Ausführung länger als ein Jahr unterbrochen worden ist.

Bearbeitungsdauer

ca. 1 Monat

Voraussetzungen

Der Erteilung der Baugenehmigung für das Gesamtvorhaben steht nichts entgegen. Der beantragte Teil des Bauvorhabens ist selbstständig ausführbar.

Verfahrensablauf

Beantragung der Teilbaugenehmigung erfolgt in der Regel im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens.

Formulare

Zuständige Stelle

Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung

Ref. 24 - Bauordnungsrecht, Oberste Bauaufsicht

Henning-von-Tresckow Str. 2-8

14467 Potsdam

oberste.bauaufsicht@mil.brandenburg.de

Ansprechpunkt

Untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises, der kreisfreien Stadt oder der Großen kreisangehörigen Stadt

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 17.07.2019
Fachlich freigegeben durch:

Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung