Ein Eigentümer eines Grundstückes ist verpflichtet, ein zu Wohn-, Gewerbezwecken genutztes Grundstück an die Abfallentsorgung anzuschließen.
Die Festsetzung der Gebühren erfolgt in einem Grundbesitzabgabenbescheid (Steuern, Abfall). Die Antragstellung kann formlos, durch das Antragsformular oder mit der Karte aus dem Abfallentsorgungskalender erfolgen.
Aktuelle Gebührensatzung für die Abfallentsorgung der Stadt Frankfurt (Oder) vom 01.01.2024
Abfallgebührensatzung 2024 (PDF, 146 kB)