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Anliegerpflichten

Die Reinigungspflicht umfasst die Beseitigung von Abfällen wie Kehricht, Blüten-, Frucht-, Laubfall, Unkraut, und Hundekot sowie sonstigen Unrates einschließlich der Reinigung der Ablaufrinnen sowie das Entfernen des Wildkrautes aus den Baumscheiben, um Lichtmasten und Verkehrszeichenträger. In die Gehwege oder Fahrbahnen hineinragender Wildwuchs ist zu entfernen. Nach der Reinigung ist das oben genannte Reinigungsgut ordnungsgemäß zu entsorgen.

Rechtsgrundlagen

Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung 2025 (PDF, 798 kB, Satzung der Stadt Frankfurt (Oder) über die Reinigung und den Winterdienst öffentlicher Straßen, Wege und Plätze und die Erhebung von Gebühren (Straßenreinigungssatzung) mit Anlage 1 Erläuterungen und Anlage 2 Straßenverzeichnis)