Die Sperrung erfolgt direkt bei dem Anbieter, bei dem das Signaturzertifikat erworben wurde.
Wenn Sie eine elektronische Signatur mit Ihrem Personalausweis nutzen, muss die Unterschriftsfunktion bei Diebstahl oder Verlust des Personalausweises separat gesperrt werden.
Diese Sperrung erfolgt direkt bei dem Anbieter, bei dem das Signaturzertifikat erworben wurde.
Die Kosten für das Sperren eines elektronischen Signaturzertifikates obliegen der Preisgestaltung des jeweiligen Anbieters.
Wenden Sie sich zur Sperrung direkt an den Anbieter, bei dem das Signaturzertifikat erworben wurde.
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