Die Oberschule vermittelt eine grundlegende und erweiterte allgemeine Bildung in den Jahrgangsstufen 7 – 10. Den Schülern steht je nach erreichtem Schulabschluss neben den beruflichen Bildungsgängen auch der Eintritt an die Fachoberschule und bei besonderen Leistungen auch der Besuch der gymnasialen Oberstufe an Gesamtschulen bzw. an Oberstufenzentren mit gymnasialer Oberstufe offen.
Zusätzliche Hinweise:
In der Stadt Frankfurt (Oder) gibt es zwei Oberschulen:
Oberschule "Heinrich von Kleist"
15232 Frankfurt (Oder)
Leipziger Platz 5
Tel. 0335 - 68 51 931
Oberschule "Ulrich von Hutten"
15232 Frankfurt (Oder)
Große Müllroser Straße 16
Tel. 0335 - 54 02 08
Rechtsgrundlagen: Brandenburgisches Schulgesetz
zuständige Stellen:
für die schulischen Angelegenheiten:
die jeweilige Oberschule bzw. das
Staatliche Schulamt Frankfurt (Oder)
Gerhard-Naumann-Straße 3, 15236 Frankfurt (Oder)
Tel. 0335 - 52 10 410
für die äußeren schulischen Angelegenheiten (Schulgebäude, -betrieb):
Sport- und Schulverwaltungsamt
Abteilung Sport- und Schulbetriebsmanagement
Goepelstraße 38
Tel. 0335 - 552 4002