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25.11.2016

Ab sofort Stallpflicht für Geflügel in Frankfurt (Oder)

Zum Schutz vor der Einschleppung des Erregers der Geflügelpest-Erregers H5N8 in Hausgeflügelbestände in Frankfurt (Oder) und den angrenzenden Ortsteilen wird mit sofortiger Wirkung eine Stallpflicht verhängt.

Alle Geflügelhalter der Stadt Frankfurt (Oder) haben ihr Geflügel in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung zu halten. Die entsprechende Schutzvorrichtung muss aus einer überstehenden, nach oben dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen.

Darüber hinaus sind alle Geflügelhalter, die der Anzeigepflicht ihrer Geflügelhaltung noch nicht nachgekommen sind, aufgefordert, dies unverzüglich beim Veterinäramt Frankfurt (Oder) nachzuholen (Tel: 0335/552 3942). Das Auftreten vermehrt kranken oder verendeten Hausgeflügels ist dem Veterinäramt unverzüglich zu melden.

Des Weiteren haben alle Geflügelhalter sicherzustellen, dass

- Geflügel nur an Stellen gefüttert wird, die für wildlebende Vögel nicht zugänglich sind,

- Geflügel nicht mit Oberflächenwasser getränkt wird, zu dem Wildvögel Zugang haben,

- Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden und

- an den Stallein- und -ausgängen eine Desinfektion des Schuhwerks beim Betreten der Stallungen vorgenommen wird. Entsprechende Desinfektionseinrichtungen sind durch den Tierhalter sicherzustellen.

Generell gilt: Die Durchführung von Geflügelausstellungen in Frankfurt (Oder) ist verboten.

Die Tierseuchenrechtliche Anordnung tritt mit dem morgigen Tag in Kraft.