Wer im Land Brandenburg die Angelfischerei mit der Raubfischangel oder wer in den anderen Bundesländern die Angelfischerei ausüben will, muss im Besitz eines Fischereischeines sein. Die Erteilung eines Fischereischeines, mit Ausnahme des Jugendfischereischeines, ist davon abhängig, dass der Antragsteller eine Anglerprüfung bestanden hat (Bbg. Fischereigesetz § 19).
Die nächste Anglerprüfung findet in Frankfurt (Oder) am Donnerstag, dem 9. April 2015 von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr statt.
Bewerber können sich bis spätestens 6. März zur Teilnahme an der Anglerprüfung im Amt für Öffentliche Ordnung der Stadt Frankfurt (Oder), Goepelstraße 38, bei der unteren Fischereibehörde anmelden, telefonisch (0335 5523214) oder per E-Mail ( Jens.Goeritz@frankfurt-oder.de ).
Anträge und weitere Informationen finden Sie auch auf der Internetseite der Stadt Frankfurt (Oder). Die Bewerber müssen mindestens 14 Jahre alt sein. Bewerber unter 18 Jahren benötigen die schriftliche Zustimmung eines Erziehungsberechtigten. Bei Abgabe der Anmeldung ist die Prüfungsgebühr in Höhe von 25,00 ¤ zu entrichten.
Der Fragenpool mit Übungsbeispielen ist im Internet unter
http://www.luis.brandenburg.de/l/fischerei/pruefung/L7100024/ veröffentlicht.
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