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26.07.2019

Aufrechterhaltung der Sperrung des Uferweges auf dem Ziegenwerder

Im Zuge von Baumkontrollen auf dem Ziegenwerder wurde festgestellt, dass bei den bestehenden Reststämmen der Pappeln, den sogenannten Hochstubben, die sich am Uferweg befinden, keine ausreichende Standsicherheit mehr vorliegt. Aus diesem Grund ist der Gefährdungsbereich seit dem 7. Juni 2019 gesperrt.

Die Hochstubben stellen wertvolle Lebensräume für eine Vielzahl von Lebewesen dar, insbesondere für Insekten (z.B. aktuell Hornissen, Wespen, Käfer), Eidechsen, Kleinsäuger, Fledermäuse und Vögel (z.B. aktuell Haussperling, Grauschnäpper, Baumläufer, Star) dar. Aufgrund aktueller Nachweise zum Vorkommen von brütenden Vogelarten in den Hochstubben kann eine Fällung aus artenschutzrechtlichen Gründen nicht erfolgen (Schutz von streng geschützten Arten sowie gesetzliche Regelung zur Brut- und Nistzeit vom 1. März bis zum 30. September).

Die Entwicklung des Brutgeschehen wird von der Untere Naturschutzbehörde kontinuierlich mit Unterstützung des NABU Regionalverbandes Frankfurt (Oder) geprüft. Sobald eine Gefährdung von geschützten Arten ausgeschlossen werden kann, wird die Genehmigung zu Fällung von einzelnen Hochstubben, die akut in ihrer Standsicherheit gefährdet sind, erteilt. Im Anschluss kann auch der Uferweg wieder freigegeben werden. Eine Prüfung und Entscheidung zur Fällung der restlichen Hochstubben erfolgt im Winter 2019/2020.

Der gesamte Ziegenwerder ist als europäisches Vogelschutzgebiet (Special Protected Areas, SPA-Gebiet) und in Teilbereichen als Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung (Fauna-Flora-Habitatrichtlinie (FFH)-Gebiet) geschützt. Daher besteht eine besondere Verantwortung zur Erhaltung, Entwicklung und Pflege für die hier vorkommenden Lebensräume und Arten.