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23.07.2015

Ausbauarbeiten im Buschmühlenweg- Verkehrseinschränkungen dringend beachten

Seit dem 13. Juli 2015 ist die bauausführende Firma im Buschmühlenweg dabei, die Abbrucharbeiten der schadhaften Straßenbefestigung sowie der noch vorhandenen Straßenbahnschienen bis zum Gründungsplanum der geplanten Straße im 2. Bauabschnitt durchzuführen. Parallel dazu erfolgen notwendige Leitungsumverlegungen durch die entsprechenden Medienunternehmen.
Für diese Maßnahmen war es aus bautechnologischen und Sicherheitsgründen notwendig, die Fahrbahn komplett zu sperren.
Den Anwohnern wurden Parkmöglichkeiten außerhalbdes Baubereichs aufgezeigt.

Die Straßenverkehrsbehörde möchte aus gegebenem Anlass auf folgende Situation hinweisen:

Im Bereich des gesperrten Buschmühlenweges wird verstärkt der Geh,-/Radweg von Fahrzeugführern befahren.
Die Straßenverkehrsordnung regelt im § 2 die Straßenbenutzung durch Fahrzeuge. Im Absatz 1 u.a.:
Fahrzeuge müssen die Fahrbahnen benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn.
Jeder Kraftfahrer, der die gesperrte Fahrbahn verlässt und den Geh,- Radweg befährt, begeht somit eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann entsprechend den gesetzlichen Regelungen mit einem Verwarngeld geahndet werden.

Eine Absperrung des Radweges wurde bisher nicht umgesetzt, weil sie einen erheblichen finanziellen Mehraufwand bedeutet, weil jederzeit die Begeh- und Befahrbarkeit mit dem Fahrrad sowie die Benutzung des Weges für Rettungsfahrzeuge gewährleistet sein müssen.

Der Radweg wurde 2006 mit Fördermitteln, Mitteln der Stadt und den Straßenbaubeiträgen der Anlieger errichtet. Durch das Befahren des Radwegs mit KFZ können Schäden entstehen, deren Sanierung Kosten verursacht, die sowohl von der Stadt als auch von den Anliegern getragen werden müssen.
Um Unfälle, aber auch zusätzliche Kosten zu vermeiden, appelliert die Stadtverwaltung an die Vernunft der Verkehrsteilnehmer und fordert zur Einhaltung der Straßenverkehrsordnung auf.