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28.11.2012

Frankfurt (Oder) sucht Schöffen für Amts- und Landgericht

Im ersten Halbjahr 2013 werden bundesweit die Schöffen für die Amtszeit von 2014 bis 2018 gewählt. Gesucht werden Frauen und Männer, die am Amtsgericht und Landgericht als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen, in Frankfurt (Oder) wohnen und am 1. Januar 2014 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen müssen. Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, das heißt das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet.

Die Schöffen als ehrenamtliche Richter müssen Beweise würdigen, das heißt die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen so ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann sich aus beruflicher Erfahrung oder gesellschaftlichem Engagement rekrutieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - gesundheitliche Eignung. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen bewahrt werden, etwa wenn der Angeklagte auf Grund seines Verhaltens oder wegen der vorgeworfenen Tat zutiefst unsympathisch ist oder die veröffentlichte Meinung bereits eine Vorverurteilung ausgesprochen hat. Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt.

Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen, gleiches gilt für hauptamtliche oder inoffizielle Mitarbeiter des ehemaligen Ministerium für Staatssicherheit. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete und so weiter) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

Interessenten bewerben sich bitte für das Schöffenamt in Erwachsenenstrafsachen bis zum 15. Januar 2013 beim Amt für Öffentliche Ordnung (Wahlbüro). Ein Formular kann schriftlich bei der dem oben genannten Amt angefordert oder von der Internetseite der Frankfurt (Oder) www.frankfurt-oder.de unter den der Klickfolge Stadt – Politik – Wahlen heruntergeladen werden. Weitere Informationen gibt es unter der Telefonnummer 0335/552-3270 oder unter der E-Mail-Adresse martina.loehrius@frankfurt-oder.de.