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11.10.2017

Freigabe des Radverkehrs entgegen der Einbahnstraßenrichtung in der Paulinenhofsiedlung

In der Paulinenhofsiedlung wird es in den nächsten Wochen Veränderungen in der Radverkehrsführung geben. Radfahrer dürfen dann künftig gegen die Einbahnstraßenrichtung fahren. Die Verkehrsbeschilderung wird dafür in Etappen angepasst. Ab 18.10.2017 werden dann vorerst die Albert-Fellert-Straße und die Herman-Boian-Straße für den Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben.

„Untersuchungen haben ergeben, dass sich die Verkehrssicherheit durch die Legalisierung des Radfahrens gegen die Einbahnstraßenrichtung verbessert, da die Verkehrsteilnehmer stärker aufeinander Rücksicht nehmen und oft eine Verlagerung des Radverkehrs von benachbarten Hauptverkehrsstraßen erfolgt.“, so Dezernent Markus Derling.

Generelle Ziele der Öffnung der Einbahnstraßen sind die Reduzierung von Lücken im Radverkehrsnetz, die Vermeidung von Radverkehr auf dem Gehweg mit den dadurch verbundenen Nachteilen für den Fußverkehr sowie die Erhöhung der Sicherheit für den Radverkehr.Damit das Fahren durch eine geöffnete Einbahnstraße sicher ist, ist gegenseitige Rücksichtnahme aller Verkehrsteilnehmer wichtig. Insbesondere sollte - vor allem in Kurven - strikt am rechten Fahrbahnrand gefahren werden.Besondere Vorsicht und Rücksichtnahme gilt hierbei für den Kfz-Verkehr beim Ein- und Ausparken, beim Öffnen der Fahrzeugtüren und beim Ein- und Aussteigen. Gleiches gilt für den Radverkehr.

Im Übrigen gelten die Vorschriften über die Fahrbahnbenutzung und über die Vorfahrt.