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05.09.2017

Geänderte Elternbeiträge für Kinder in Kindertagesstätten und Kindertagespflege ab 1. Oktober in Kraft

Die Stadt Frankfurt (Oder) stellt in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit den freien Trägern als Betreiber der Kindertagesstätten sowie den Kindertagespflegepersonen ein bedarfsgerechtes Angebot an Kindertagesbetreuung zur Verfügung. Dafür stehen derzeit 38 Kindertagesstätten, 10 Kindertagespflegestellen sowie 2 pädagogisch begleitete Spielgruppen (Eltern- Kind-Gruppen) in Trägerschaft von 21 freien Trägern bereit.

Durch die Träger von Kindertagesstätten bzw. durch das Amt für Jugend und Soziales erfolgt derzeit bzw. in den kommenden Wochen die Umsetzung der durch die Stadtverordnetenversammlung am 08.06.2017 beschlossenen Neuregelungen zu den Elternbeiträgen für Kinder in Kindertagesstätten und Kindertagespflege ab 01.10.2017.

Gemäß dem Brandenburgischen Kindertagesstättengesetz werden die Kosten der Kindertagesbetreuung durch Eigenleistungen des Trägers, durch Elternbeiträge sowie durch die Stadt Frankfurt (Oder) getragen. Die eigentlichen Kosten eines Kita-Platzes für die Kommune belaufen sich je nach Betreuungsform auf ca. 320 € (Hort) bis zu ca. 1.100 € (Kinder unter 3 Jahren) pro Monat. Für die Inanspruchnahme der Kindertagesbetreuung werden Elternbeiträge erhoben (für Kindertagesstätten und Horte durch den Träger der Einrichtung/ für Kindertagespflege durch das Amt für Jugend und Soziales), die entsprechend den rechtlichen Vorgaben nur einen Teil der Kosten decken. Die Elternbeiträge sind sozialverträglich gestaffelt und bemessen sich nach dem Alter und der Anzahl der Kinder, dem Einkommen sowie dem vereinbarten Betreuungsumfang. Neben den Elternbeiträgen ist für das Mittagessen ein privatrechtliches Entgelt an die Kita bzw. die Kindertagespflegeperson zu entrichten.

Die Neuregelung der Elternbeiträge ab 01.10.2017 ist für viele Eltern mit einer finanziellen Entlastung verbunden; insbesondere für Familien mit einem geringen und mittleren Einkommen sowie mehreren Kindern. Aufgrund der Kostensteigerungen der letzten Jahre (u.a. aufgrund der Personalschlüsselverbesserungen) steigen allerdings auch die Höchstbeiträge ab einem Nettojahreseinkommen von ca. 48.000 €.

Neu ist außerdem die Einführung eines Mindestbeitrages, verbunden mit der Möglichkeit der kostenfreien Inanspruchnahme von Vesper und/oder Frühstück (je nach Einrichtungsform und Betreuungszeit). Diese Mahlzeiten wurden bis 2016 nicht überall angeboten bzw. es musste ein zusätzliches Essengeld entrichtet werden.

Information zur Kindertagesbetreuung, zu freien Plätzen sowie Materialien zu den beschlossenen Elternbeiträgen finden Sie auf der Internetseite der Stadt Frankfurt (Oder).