Hilfsnavigation
Kurzmenü
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
Link zu den Seiten in Einfacher Sprache
Hauptmenu
Seiteninhalt
25.07.2013

Gericht folgt Einschätzung der Stadt-Experten

Erster Gerichtsbeschluss zur Einstufung des Lindenplatzes:

Das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) folgt bei der Einstufung des Lindenplatzes in Rosengarten als Haupterschließungsstraße den Fachleuten der Stadtverwaltung. Die Richter führen in ihrem Beschluss zu einem ersten Verfahren aus, dass die Einstufung der Straße  Lindenplatz durch die städtischen Experten als Haupterschließungsstraße eher bestätigt als widerlegt wird. Im Beschlusstext heißt es dazu: „Es spricht bei summarischer Prüfung nichts Überwiegendes dafür, dass der Lindenplatz vom Antragsgegner zu Unrecht als Haupterschließungsstraße behandelt worden ist.“

Weiterhin wird im Beschluss erklärt, dass der Straßenausbau selbst die Schlussfolgerung zulasse, dass dem Lindeplatz im geistigen Verkehrskonzept der Stadt nicht die Bedeutung einer Hauptverkehrsstraße zukommen soll.  Dazu führen sie aus: „Dass dieser Verkehr von einem durchgehenden (innerörtlichen oder überörtlichen) Verkehr überwogen wird, wie es für eine Hauptverkehrsstraße nach der einschlägigen Satzungsbestimmung kennzeichnend wäre, erscheint eher wenig wahrscheinlich.“

Der Beschluss des Verwaltungsgerichtes (VG 3 L 56/13) war zustande gekommen, weil eine Bürgerin der Stadt Frankfurt (Oder) sich wegen der Höhe der Straßenbaubeiträge an das Gericht gewandt hatte. Mit dem Beschluss vom 24. Juni 2013 wurde ihr Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruches abgelehnt. Ob die Bürgerin gegen den Beschluss Rechtsmittel eingelegt hat, ist der Stadt derzeit nicht bekannt.

Hintergrund des Rechtsstreites ist die Einstufung des Lindenplatzes als Haupterschließungsstraße anstatt als Hauptverkehrsstraße. Ein Teil der Anwohner vertritt die Ansicht, dass es sich beim Lindenplatz um eine Hauptverkehrsstraße handelt. Bei einer solchen werden die Kosten des Straßenbaus in einem höheren Maße von der Allgemeinheit getragen.

Foto: Thorben Wengert/pixelio.de