Aus gegebenem Anlass weist die Straßenverkehrsbehörde darauf hin, dass im Gleisbereich der Straßenbahn in der Bachgasse derzeit falsch geparkt wird.
In diesem Bereich ist absolutes sowie eingeschränktes Haltverbot angeordnet. Trotzdem stehen viele Fahrzeugführer halb auf dem Gehweg und behindern die Durchfahrt der Straßenbahn. Entsprechend der Straßenverkehrsordnung ist zum Parken der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren.
Da im besagten Bereich das Gehwegparken nicht angeordnet ist, muss der rechte Fahrbahnrand benutzt werden. Allerding ist nochmals daraufhin zuweisen, dass hier absolutes Haltverbot, da gemäß §12 Abs. 4a im Fahrraum von Schienenfahrzeugen nicht gehalten werden darf. Es wird ausdrücklich auf die Einhaltung des Haltverbotes hingewiesen. Fahrzeugführer die dennoch in dem Bereich parken, müssen damit rechnen, dass ihr Fahrzeug umgesetzt wird.
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