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13.10.2017

Klarstellung zum Anhörungsschreiben der Kommunalaufsicht 2017

Im Schreiben des Ministeriums des Innern und für Kommunales werden drei Hauptgründe genannt, die zur beabsichtigten Verwehrung der Zustimmung zum Haushalt führen sollen. Demnach soll der fehlende Wille zur Konsolidierung wesentlicher Grund der Ablehnung sein. Unsere Prüfungen haben ergeben, dass trotz Mehrausgaben unter anderem in den Bereichen Kita, Radwege und Kultur ein höheres Konsolidierungsvolumen im Haushalt 2017 ausgewiesen ist als im Haushalt 2016. Dieser Sachverhalt wird der Kommunalaufsicht detailliert dargestellt. 

Zu den verbleibenden Punkten, dem Ausgleich des gesetzlichen Defizits (kompletter Schuldenabbau) und der Erstellung des Jahresabschusses 2010, wurden bereits im Vorfeld des Anhörungsschreibens in Konsultationen mit der Kommunalaufsicht Lösungen gefunden. Der gesetzliche Ausgleich wird im Haushalt 2018 wieder vorgezogen. Für die Erstellung der Jahresabschlüsse ab 2010 ist mit der Kommunalaufsicht eine vereinfachte Verfahrensweise abgestimmt worden.

Kämmerin und Oberbürgermeister sind der Auffassung, das in dem vorgeschlagenen Anhörungsgespräch die Bedenken zur Haushaltsgenehmigung ausgeräumt werden können.

Die Stadtverordneten wurden über das Anhörungsschreiben informiert. Die Position der Stadtverwaltung zum Anhörungsschreiben wird den Stadtverordneten im nächsten Hauptausschuss erläutert.