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04.02.2015

Land genehmigt städtische Haushaltssatzung

Übertragung von Investitionsmitteln in das laufende Haushaltsjahr möglich

Das Brandenburgische Innenministerium, welchem auch die Aufsicht über die Kommunen im Land obliegt, hat Ende Januar die Haushaltssatzung der Stadt Frankfurt (Oder) für das Jahr 2014 genehmigt.

 

Im Haushaltsplan ausgewiesen wurde ein Defizit von rund 18,7 Millionen Euro, welches sich aufgrund vorgenommener Ausgabenkürzungen und Mehreinnahmen aus der Gewerbesteuer gegenüber den ursprünglichen Planungen für 2014 um rund 7,4 Millionen Euro verringert hat. 

 

 

Die Ausgabeermächtigungen für investive Maßnahmen aus dem Vorjahr werden in das laufende Jahr übertragen.

 

„Damit wird sichergestellt, dass die geplanten Investitionen des Jahres 2014 mit rund 19 Millionen umgesetzt werden“, so Oberbürgermeister Dr. Martin Wilke.

 

Die vorgesehenen Konsolidierungsmaßnahmen wurden in die Ergebnis- und Finanzplanung eingearbeitet und die Planung auf dieser Grundlage fortgeschrieben. Der Umfang der freiwilligen Leistungen konnte entsprechend dem Haushaltserlass vom 19.6.2014 auf 7,5% reduziert werden. Zudem hat die Stadt der Rechtsaufsichtsbehörde die geforderten Berichte zur interkommunalen Zusammenarbeit und zu den städtischen Beteiligungen vorgelegt.

 

„Jetzt kommt es darauf an, die erteilten Auflagen und Hinweise des Landes für das Haushaltsjahr 2015 als Bestandteil  der bereits geführten und künftigen Haushaltsdiskussionen umzusetzen“, so die amtierende Kämmerin Corinna Schubert.