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05.07.2019

Oberbürgermeister löst Ortsbeirat Booßen auf

Neuwahlen sind für den 27. Oktober 2019 angesetzt

Drei der fünf am 26. Mai 2019 gewählten Mitglieder des Ortsbeirates Booßen haben das Mandat nicht angenommen bzw. niedergelegt. Gesetzlich durch die Hauptsatzung der Stadt Frankfurt (Oder) vorgesehen ist eine Aufstellung mit fünf Mitgliedern.

Im Hinblick auf die in der Mehrheit unbesetzten Sitze ist der Ortsbeirat nach §§ 84 Abs. 1, 54 Abs. 1 BbgKWahlG zwingend aufzulösen. Nach §§ 84 Abs. 1, 54 Abs. 2 BbgKWahlG hat eine einzelne Neuwahl im Wahlgebiet Booßen innerhalb der nächsten fünf Monate (ab Auflösung) stattzufinden.

Aufgrund von § 84 Abs. 3 BbgKWahlG ist die Auflösung durch den Oberbürgermeister der Stadt Frankfurt (Oder) vorzunehmen. Der Wahltermin ist durch den Wahlleiter zu bestimmen.

Die Auflösung des Ortsbeirates soll (rückwirkend) ab dem 27. Juni 2019 erfolgen, da der letzte Mandatsverzicht mit Eingang am 26. Juni 2019 wirksam geworden ist.

Auf dem Weg von der Auflösung bis zur Neuwahl sind Fristen und gesetzliche Vorgaben strikt einzuhalten. Da die Wahlbekanntmachung spätestens bis zum 92. Tag vor der Wahl veröffentlicht sein muss, kommen als Wahltermine – abhängig vom Herausgabetermin des betreffenden Amtsblattes – frühestens die Sonntage 27. Oktober 2019 oder 3. November 2019 in Betracht.

Laut Kreiswahlleiter sind die Neuwahlen zum Ortsbeirat Booßen für den 27. Oktober 2019 in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr vorgesehen.

Bekanntmachungen haben ortsüblich zu erfolgen, das heißt im Amtsblatt der Stadt Frankfurt (Oder), dessen nächster Erscheinungstermin auf den 24. Juli 2019 datiert ist. Im Amtsblatt erscheint zudem die Wahlbekanntmachung zur Einreichung der Wahlvorschläge mit den notwendigen Formalitäten. Die Einreichungsfrist für die Wahlvorschläge endet am 22. August 2019 um 12.00 Uhr.