Vier Eintragungsstellen in Frankfurt (Oder) / OB Dr. Wilke: Projekt der Landesregierung nach Rückzug der Funktionalreform gescheitert
Nach der erfolgreichen Volksinitiative „Bürgernähe erhalten. Kreisreform stoppen.“, bei der in rund drei Monaten fast 130.000 Brandenburgerinnen und Brandenburger unterschrieben hatten, startet am kommenden Dienstag, den 29. August, das landesweite Volksbegehren gegen die von der Landesregierung geplante Verwaltungsstrukturreform.
Kernforderungen des Volksbegehrens sind die Aufhebung des Landtagsbeschlusses zum Entwurf des Leitbildes für die Verwaltungsstrukturreform aus dem Dezember 2014, die Beibehaltung des Zuschnitts der vierzehn Landkreise sowie der vier kreisfreien Städte, ebenso wie die Erarbeitung eines Konzepts zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Kommunalverwaltungen, unter anderem durch eine stärkere interkommunale Zusammenarbeit.
In den insgesamt sechs Monaten bis zum 28. Februar 2018 müssen insgesamt 80.000 Unterschriften gegen das Reformprojekt gesammelt werden. In dieser Phase müssen Unterschriften in amtlichen Eintragungsstellen geleistet werden. In Frankfurt (Oder) wird dies an insgesamt vier Orten möglich sein: Im
Zusätzlich wird am Vorwahltag, dem 23. September, in der Zeit von 9-13 Uhr sowie am Tag der Bundestagswahl von 10-17 Uhr die Möglichkeit bestehen, sich jeweils im Wahlbüro im Rathaus einzutragen. Damit die Eintragung geleistet werden kann, müssen sich Bürgerinnen und Bürger über ein Personaldokument ausweisen.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, das Volksbegehren per Briefwahl zu unterstützen. Der entsprechende Antrag kann von der eintragungsberechtigten Person selbst oder bei einer von ihr bevollmächtigten Person schriftlich, elektronisch oder mündlich (zur Niederschrift) bei der Abstimmungsbehörde für den Stimmkreis 35 – Stadt Frankfurt (Oder), Der Oberbürgermeister – Stadthaus, Haus 1, Raum 3.313, Goepelstraße 38, 15234 Frankfurt (Oder); E-Mail: wahlbuero@frankfurt-oder.de
oder martina.loehrius@frankfurt-oder.de gestellt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die eintragungsberechtigte Person ihre Wohnung oder bei mehreren Wohnungen ihren Hauptwohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Frankfurter Stadtgebiet hat.
Antragstellungen per Telefon sind nicht möglich.
Bei der elektronischen Antragstellung ist der Tag der Geburt der antragstellenden Person anzugeben. Bei der brieflichen Eintragung muss der Eintragungsberechtigte den Eintragungsschein so rechtzeitig an die auf dem amtlichen Briefumschlag angegebene Stelle absenden, dass der Eintragungsbrief dort spätestens am 28. Februar 2018 um 16 Uhr eingeht.
Oberbürgermeister Dr. Martin Wilke zeigt sich optimistisch, dass auch das Volksbegehren das nötige Quorum übersteigen wird und damit der Weg frei wird für einen Volksentscheid. Die Faktenlage ist für ihn klar: „Nach der Absage der Funktionalreform für dieses Jahr hat die Landesregierung dem gesamten Reformprozess die Grundlage entzogen. Der klare Auftrag des Landtages an die Regierung war es, dass einer Kreisreform eine Aufgabenkritik in Form einer Funktionalreform vorausgehen muss. Indem diese nun abgesagt wurde, ist das Reformvorhaben gescheitert. Wir stehen für einen Neustart bereit.“