Sie haben eine Wahlbenachrichtigung erhalten, können oder wollen jedoch am Wahltag nicht vor Ort in Ihrem Wahlbezirk wählen. In diesem Fall können Sie per Briefwahl wählen. Die dafür notwendigen Wahlunterlagen müssen Sie vorher beantragen.
Wo Sie die Unterlagen beantragen können, ist auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung angegeben („Wahlscheinantrag“). Die Unterlagen für die Briefwahl können Sie sich zusenden lassen oder bei Ihrer Gemeinde abholen.
Sollten Sie Ihren Wahlschein und die Briefwahlunterlagen persönlich bei Ihrer Gemeinde abholen, können Sie Ihre Stimme gleich vor Ort abgeben. Mit dem Abholen der Briefwahlunterlagen bei der Gemeinde können Sie auch eine Person Ihres Vertrauens beauftragen. Dafür benötigt die Person eine schriftliche Vollmacht von Ihnen.
Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen können Sie dem Wahlamt entweder zusenden oder persönlich bei Ihrer Gemeinde abgeben.
Sie sind für die betreffende Wahl wahlberechtigt und in das Wählerverzeichnis Ihrer Gemeinde eingetragen.
Es fallen keine Kosten an.
Auf Ihren Antrag auf Briefwahl erhalten Sie nachfolgende Unterlagen:
Briefwahl per Post:
Senden Sie den Wahlbrief rechtzeitig per Post an die Stelle, die auf dem Wahlbriefumschlag aufgedruckt ist oder geben Sie ihn persönlich dort ab.
Wahl im Wahllokal:
Anschließend können Sie nach den Anweisungen vor Ort wählen.
Sie müssen die Briefwahl in der Regel bis spätestens zwei Tage vor dem Wahltag, 18.00 Uhr, beantragt haben.
Der Wahlbrief muss spätestens am Wahltag um 18:00 Uhr bei der Gemeinde eingegangen sein.
Können Sie wegen einer körperlichen Beeinträchtigung oder wegen Schreib- und Leseproblemen Ihre Stimme per Briefwahl nicht allein abgeben, darf Ihnen eine andere Person dabei helfen.
Ihre Helferin beziehungsweise Ihr Helfer muss
Bundesministerium des Inneren und für Heimat
Die Gemeinde an Ihrem Erstwohnsitz.
Sie sind wahlberechtigt und möchten in einem anderen Wahlraum wählen oder per Briefwahl an der Wahl teilnehmen? Dafür benötigen Sie einen Wahlschein.