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Aufenthaltserlaubnis für Studenten, Erteilung, Verlängerung

Beschreibung:
Bei der Aufenthaltserlaubnis handelt es sich um einen befristeten Aufenthaltstitel, der zum Studium  erteilt oder verlängert werden kann.
 
Gebühr:
Für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis sind gem. § 45 Nr. 1 Aufenthaltsverordnung (AufenthV) zu entrichten
a) mit einer Geltungsdauer von bis zu einem Jahr           100,00 €
b) mit einer Geltungsdauer von mehr als einem Jahr       110,00 €.

Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis sind gem. § 45 Nr. 2 Aufenthaltsverordnung (AufenthV) zu entrichten
a) für einen weiteren Aufenthalt von bis zu drei Monaten      65,- €
b) für einen weiteren Aufenthalt von mehr als drei Monaten  80,- €.

Studenten, die für ihren Aufenthalt im Bundesgebiet ein Stipendium aus öffentlichen Mitteln erhalten, sind von den o.g. Gebühren gem. § 52 Abs. 5 AufenthV befreit.  

Bearbeitung: 4 bis 12 Wochen

Erforderliche Unterlagen:

Für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Antragsformular (erhältlich in der Ausländerbehörde oder auf der Internetseite der Ausländerbehörde)
  • Original der Immatrikulationsbescheinigung
  • Original des Bewilligungsbescheides für das Stipendium
  • Original Nachweis ausreichender Mittel zur Sicherung des Lebensunterhalts, ggw. 861,00 € monatlich (sofern die monatliche Bruttomiete unter 325,00 € liegt verringert sich der nachzuweisende Betrag entsprechend)
  • Original Nachweis über die Versicherung bei einer deutschen Krankenversicherungsgesellschaft (bei privater Krankenversicherung Bestätigung, dass die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung im Leistungsumfang der privaten Krankenversicherung enthalten sind)
  • Original Mietvertrag / Meldebescheinigung
  • zwei aktuelle biometrische Passfotos
  • Original Reisepass

Für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis sind gem. § 45 Nr. 1 Aufenthaltsverordnung (AufenthV) zu entrichten:

a) mit einer Geltungsdauer von bis zu einem Jahr 100,00 €
b) mit einer Geltungsdauer von mehr als einem Jahr 100,00 €.

Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis sind gem. § 45 Nr. 2 Aufenthaltsverordnung (AufenthV) zu entrichten:

a) für einen weiteren Aufenthalt von bis zu drei Monaten 96,- €
b) für einen weiteren Aufenthalt von mehr als drei Monaten 93,- €.

Studenten, die für ihren Aufenthalt im Bundesgebiet ein Stipendium aus öffentlichen Mitteln erhalten, sind von den o.g. Gebühren gem. § 52 Abs. 5 AufenthV befreit.

Formulare Ausländerbehörde

Hier finden Sie die aktuellen Formulare der Ausländerbehörde (deutsch & englisch)

Formulare (deutsch):

Antrag Auflagenänderung (PDF, 142 kB)

Antrag Reiseausweis etc (PDF, 105 kB)

Datenerfassungsblatt Verpflichtungserklaerung (PDF, 252 kB)

Merkblatt Anerkennung Hochschulabschluss (PDF, 21 kB)

Merkblatt Aufenthaltserlaubnis Erteilung Verlängerung (PDF, 108 kB)

Merkblatt Grenzgängerkarte Erteilung Verlängerung (PDF, 102 kB)

Unterlagen Erteilung Verlängerung Aufenthaltserlaubnis Studenten (PDF, 91 kB)

Vollmacht Abholung eAT (PDF, 21 kB)

Formulare (englsch):

Merkblatt Anerkennung Hochschulabschluss (PDF, 20 kB)

 
Antragstellung: Antrag muss persönlich schriftlich in der Ausländerbehörde gestellt werden.

Rechtsgrundlagen: AufenthG, AufenthV

Elektronischer Aufenthaltstitel

Online-Formular - Elektronischer Aufenthaltstitel

Antrag für einen Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit