Für Teilbereiche des Stadtgebietes werden als verbindliche Bauleitpläne Bebauungspläne als städtische Satzungen aufgestellt. Es liegt im Ermessen der Gemeinde, ob und wann ein Bebauungsplan (BP) aufgestellt wird. Ein Anspruch auf die Aufstellung eines Bebauungsplanes besteht nicht.

Jeder Bebauungsplan besteht in der Regel aus einer Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen sowie einer beigefügten Begründung, die einen Umweltbericht einschließt. Sie regeln die bauliche Nutzung nach ihrer Art (z.B. Wohn- oder Gewerbegebiete) und legen das Maß einer baulichen Nutzung fest. Sie regeln damit die Zulässigkeit der baulichen und der sonstigen Bodennutzung.

Die Aufstellung von Bebauungsplänen erfolgt unter Beteiligung der Öffentlichkeit. Die aktuellen Aufstellungsbeschlüsse und Entwürfe der Bauleitpläne der Stadt Frankfurt (Oder) werden zur Beteiligung auf der Seite Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung vorgestellt. Bebauungspläne werden von der Stadtverordnetenversammlung als Satzung beschlossen. Sie sind danach unmittelbar geltendes Recht für alle Bürgerinnen und Bürger.

Ist ein Beschluss über die Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplanes gefasst, kann die Gemeinde zur Sicherung der Planung für den künftigen Planbereich eine Veränderungssperre gemäß § 14 Baugesetzbuch (BauGB) beschließen.

Eine Sonderform stellt der vorhabenbezogene Bebauungsplan (VBP) mit Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) dar. Er ist, vereinfacht ausgedrückt, ein von einem privaten Investor (auch: Vorhabenträger) angefertigter Bebauungsplan für ein konkretes Bauprojekt. Der Vorhabenträger muss sich in einem Durchführungsvertrag gegenüber der Gemeinde verpflichten, die Planungs- und Erschließungskosten ganz oder teilweise zu tragen sowie das Vorhaben selbst innerhalb einer bestimmten Frist zu realisieren. Wie beim Bebauungsplan bedarf es bei diesem Plan eines Satzungsbeschlusses der Stadtverordnetenversammlung. 

Rechtskräftige Bebauungspläne können alle Bürgerinnen und Bürger in der Beratungsstelle des Bauamtes und natürlich hier auf den Internetseiten der Stadt Frankfurt (Oder) und im GeoPortal einsehen.

Übersichtskarte Bebauungspläne:


Für weitere Info´s bitte auf den entsprechenden Plan in der jeweiligen Zuordnung BP oder VBP klicken.

Bebauungspläne (BP)


Vorhabenbezogene Bebauungspläne (VBP) und Vorhaben- und Erschließungspläne (VEP)


Rechtlicher Hinweis: Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der hier vorliegenden elektronischen Dokumentensammlung besteht keine Gewähr. Irrtümer bleiben vorbehalten. Für amtliche Zwecke gelten nur die bei der Stadtverwaltung Frankfurt (Oder) hinterlegten Originale der Satzungen. Rückfragen richten Sie bitte an die oben genannten Mitarbeiter.