Bei einem Bauvorhaben kann die Situation eintreten, dass einzelne baurechtliche Vorschriften aus objektiven Gründen nicht eingehalten werden können. In solchen Problemfällen besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Abweichung zu stellen.
Rechtsgrundlage: § 67 Brandenburgische Bauordnung (BbgBO)