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Zahnarztregister
[Nr.99018004000000 ]

Die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZV) führen für jeden Zulassungsbezirk ein Zahnarztregister, in dem sie Zahnärztinnen und Zahnärzte erfassen. Das Register enthält Angaben über Ihre Person und Ihre berufliche Tätigkeit als Zahnärztin oder Zahnarzt. Diese Angaben sind für Ihre Zulassung von Bedeutung.

Sie müssen sich zunächst in das Zahnarztregister eintragen lassen, wenn Sie

  • eine Zulassung beantragen wollen oder
  • bei einer zugelassenen Zahnärztin oder einem Zahnarzt eine Anstellung anstreben.

Die Aufnahme in das Zahnarztregister beantragen Sie.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Nachweis über Namensänderung
  • Approbationsurkunde als Zahnärztin oder Zahnarzt
  • gegebenenfalls auch Approbationsurkunde als Ärztin oder Arzt
  • Nachweise über die zahnärztliche Tätigkeit nach bestandener zahnärztlicher Prüfung
  • gegebenenfalls Promotionsurkunde
  • Gebietsbezeichnungen (Kieferorthopädie, Oralchirurgie, Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie)
  • Nachweise über die 2-jährige Vorbereitungszeit (Musterbestätigungsschreiben)

Sie müssen alle im Antrag gemachten Angaben nachweisen.
Die Dokumente legen Sie im Original oder als beglaubigte Abschrift vor.

Hinweis: Wenn Sie die erforderlichen Dokumente nicht vorlegen können, müssen Sie auf andere Weise glaubhaft machen, dass Sie die Voraussetzungen erfüllen. Fragen Sie direkt bei der KZV Land Brandenburg nach, auf welche Art Sie die Nachweise erbringen können.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Antragsgebühr für die Eintragung in das Zahnarztregister: EUR 100,00

Fristen

Formulare/Schriftformerfordernis

Onlineverfahren möglich: nein

Schriftform erforderlich: ja

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Ansprechpunkt

Zahnarztregisterstelle bei der Bezirksdirektion der Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV) Land Brandenburg, in dessen Zulassungsbezirk Sie wohnen

Hinweis: Bei Wohnsitz außerhalb Deutschlands können Sie das Zahnarztregister frei wählen.