Eintragung zusätzlicher Technikdaten oder Änderungen in der Zulassungsbescheinigung Teil I
Die Gebühr wird entsprechend der der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Ihre Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab. Auskünfte erteilt im Einzelfall die örtlich zuständige Zulassungsbehörde.
Online-Terminvergabe
Bearbeitung: sofort
Erforderliche Unterlagen:
• Zulassungsbescheinigung Teil I ( Fahrzeugschein)
• Zulassungsbescheinigung Teil II ( Kraftfahrzeugbrief), bei:
- Änderung der Fahrzeugklasse nach Anlage XXIX StVZO
- oder/und
- Änderung von Hubraum, Nennleistung, Kraftstoffart oder Energiequelle
- oder
- der Fahrzeugschein vor Oktober 2005 ausgestellt wurde
Ist diese beim Sicherungsgeber (Bank usw.) hinterlegt, muss dieser durch den Halter aufgefordert werden, die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) an die Kfz-Zulassungsbehörde zu übersenden.
• Gutachten
• gültiger HU-Prüfbericht
• Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters
• ggf. formlose Vollmacht des Halters und Personalausweis des Beauftragten
bei Firmen / Vereinen :
- Gewerbeanmeldung
- Registerauszug
- Vollmacht
- ggf. Mietvertrag
Zusätzliche Hinweise: Gutachten des amtliche anerkannten Sachverständigen oder ABE-Teilgutachten der Hersteller bzw. Anbaumaßnahme durch amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfingenieur müssen vorliegen.
Antragstellung: persönlich oder durch bevollmächtigte Dritte
Rechtsgrundlagen:
- §§ 1, 5, 6 Straßenverkehrsgesetz ( StVG ) in der z. Z. geltenden Fassung
- § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung ( FZV ) in der z. Z. geltenden Fassung
- § 29 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung ( StVZO ) in der z. Z. geltenden Fassung